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§

Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1. Geltung der AGB
Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für eine gemeinsame Zusammenarbeit der CTR Creativ Technik Werbeagentur – nachfolgend CTR genannt.

2. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und finalen Daten für Print- und Digitalmedien werden Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 
CTR ist nicht verpflichtet, offene Dateien, Layouts oder Druckdaten an den Kunden herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vertraglich oder im Angebot vereinbart wurde. Wünscht der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.  

3. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Jeder an CTR erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 
Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder im Original noch bei eventueller Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Eigenständige Änderungen durch den Kunden bzw. Dritter an (Druck-)PDF-Dateien und/oder Webgrafiken (z.B. JPG) sind ebenfalls ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Entnahme und Weiterverarbeitung von einzelnen Grafiken aus dem Gesamtdokument. CTR überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über. 
CTR hat das Recht, auf den fertig gestellten Werken als Urheber genannt zu werden und zum Zweck der Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen. Mit der Zahlung des Agenturhonorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Kunde nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vertraglich vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck.
Offene Daten werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gegen ein gesondertes Honorar – abhängig von der geplanten zukünftigen Nutzung – zur Verfügung gestellt. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von CTR im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

4. Haftung
CTR haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Mit der Genehmigung von Entwürfen und Reinzeichnunen für Print- und Digitalmedien durch den Kunden, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte (Texte und Bilder). Für die vom Kunden freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung seitens CTR.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit bzw. Schutzfähigkeit haftet die Agentur nicht.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils im Angebot stehenden Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuelle nachträgliche Änderungen werden nach Aufwand gesondert berechnet.

6. Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig, d. h. der Auftraggeber hat die Pflicht zur unverzüglichen Überprüfung der gelieferten Ware. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. CTR hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Abweichungen in der Beschaffenheit des von der Agentur beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der Papier- und Pappindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Ausdruck und Auflage beruhen. 
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie für drucktechnische Veredelungen haftet CTR nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. 

7. Aufbewahrung
CTR wird alle digitalen Daten für die Dauer von drei Jahren aufbewahren. Die Daten dienen ausschließlich zur Weiterbearbeitung durch die Agentur. 
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